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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

      1.   Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe der KO.Film Multimediaproduktion Gabriele Kontor (nachfolgend "Ko.Film" genannt) erbracht werden.

[2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Ko.Film = Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen (insbesondere Lieferungen, Leistungen oder Angeboten an den Auftraggeber) zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

(3) Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(4) Der Kunde von Ko.Film übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Ko.Film von Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, für evtl. Ansprüche von Verwertungsgesellschaften.

(5) Alle Vereinbarungen, die zwischen Ko.Film und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich, auch per Fax oder Email niederzulegen.

     2.   Angebot und Vertragsschluss

1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder Bestätigung per Email des Auftragnehmers.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist der schriftlich, fernschriftlich oder per Email geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den/die schriftliche/n Vertrag/Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske ersetzt und sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fort gelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax bzw. Email. Andere Telekommunikationswege sind nicht ausreichend.

(3) Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (z. B. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

[4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(5) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.

(6) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

(7) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum- oder Urheberrecht an allen, von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen sowie Hilfsmitteln, vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte benutzen oder vervielfältigen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Auftragnehmers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

      3.   Preise und Preisänderungen

(1) Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise von KO.Film Gabriele Kontor zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer und evtl. anfallende Zölle. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor
herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise geltend für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, dies betrifft auch Mehr-, Minder- und Sonderleistungen, werden gesondert berechnet.

(2) Die Preise verstehen sich in Euro für Lieferung ab Geschäftssitz Dresden zzgl. MwSt., bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(3) Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich KO.Film vor, die in diesen Verträgen zugrundegelegten Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung anzupassen.

(4) Soweit Preise nach Minuten oder Metern berechnet werden, ist die von KO.Film festgestellte Anzahl maßgeblich.

(5) Alle Preisangaben sind Stückpreise bzw. Preise pro Vorgang oder pro Längeneinheit sofern nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

(6) Nachträglich, d. h. nach der Auftragsannahme durch KO.Film, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 10,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.

(7) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.

(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes, mindestens € 15,00  zzgl. MwSt. übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

(9) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Druckdaten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 zzgl. MwSt. fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet. 

      4. Schriftform der Aufträge

(1) Ko.Film nimmt Aufträge/Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden.

      5.   Versand/ Lieferung

(1) Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen oder von KO.Film veranlassten Rücksendungen.

(2) Ko.Film ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.

(3) Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen von Ko.Film und wird innerhalb der Versandkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

(4) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(5) Ko.Film haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

(6) Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

(7) Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.

(8) Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

(9) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

(10) Gerät der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

       6. Rechnungstellung und Zahlung

(1)  Alle Zahlungen sind sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.

(2) Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen von Ko.Film zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist mit dem jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen, wobei das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens unberührt bleibt. Ferner steht Ko.Film in diesem Falle bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht an dem vom Auftraggeber gelieferten
Material zu.

(3) Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.

(4)  Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist KO.Film zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Tritt der Verzug zu einem Zeitpunkt ein, in dem noch Lieferungen aus anderen laufenden Aufträgen ausstehen, so ist Ko.Film berechtigt, diese Lieferungen nur gegen entsprechende Vorauszahlungen vorzunehmen.

(6) Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn Gegenanspruch und Forderung denselben Auftrag betreffen und Ko.Film die Gegenansprüche anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt sind.
     
      7.    Eigentumsvorbehalt

(1) Ko.Film bleibt das Eigentümer an den von ihr gelieferten Waren sowie den daraus durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird (§§ 947, 948, 950, 951 BGB).

(2) Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Vertrages sämtlich an Ko.Film zu deren Sicherung ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber Ko.Film vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den
Nennbetrag der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so hat Ko.Film Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Auftraggeber zurückzuübertragen.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von KO.Film unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind Ko.Film unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern Ko.Film solche Rechte anlässlich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.

(4) Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(6) Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.

(7) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bzw. Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(8) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

           8. Mängelrügen

(1)  Mängelrügen oder Beanstandungen offensichtlicher Mängel haben innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Andernfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Bei Handelsgeschäften gelten im übrigen die Vorschriften der §§ 377 f. HGB.

(2)  Ko.Film erfüllt Gewährleistungsansprüche nach ihrer Wahl ausschließlich im Wege der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach eigener Wahl das Recht, die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche wie der Ersatz von Folgeschäden oder sonstige Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.

(3) Die Mangelhaftigkeit von Teilen einer Gesamtlieferung stellt keinen Mangel der kompletten Lieferung dar, wenn der von dem Mangel betroffene Anteil der Gesamtlieferung unter 1% liegt. Aus diesem Grunde kann nur der betroffene Teil reklamiert werden, nicht aber die Lieferung als Ganzes.

(4) Unabhängig davon, um welche Erzeugnisse und Materialien es sich handelt, stellen Farbabweichungen zu den Vorgaben des Kunden keine Mängel dar, die als solche gerügt werden könnten oder zur Verweigerung der Annahme berechtigen.

(5) Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung von Ko.Film durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung von Ko.Film zum Erlöschen.

(6) Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.

(7) Für den Verkauf von gebrauchten Waren schließt KO.Film jede Gewährleistung aus.

      9. Haftung

(1) Ko.Film haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

(2) Soweit übergebene Film- Disc- oder Videobandmaterialien, Druckdaten o.ä. bei Ko.Film beschädigt werden oder verloren gehen, hat KO.Film im Rahmen der Haftungsbeschränkung nach Ziff. 12. a. lediglich den Wert des Rohfilm- oder Videobandmaterials gleicher Art und Länge bzw. des Datenträgers zu ersetzen. Ein weitergehender Ersatz wie z.B. der Herstellungskosten und etwaige Folgeschäden o.ä. ist ausgeschlossen. Der Kunde ist für eine Schadensprävention durch die Anfertigung von Sicherungskopien bzw. den Abschluss einer Versicherung für diese Gegenstände verantwortlich. Ein Ersatz für verschleißbedingte Mängel oder Schäden ist ausgeschlossen.

      10. Garantie gewerblicher Schutzrechte und sonstiger Rechte

(1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass dem von ihm erteilten Auftrag behördliche und gesetzliche Bestimmungen und Anforderungen sowie Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Er garantiert, im Besitz der Lizenz- und Auswertungsrechte zu sein und in keinerlei Hinsicht gegen gewerbliche Schutzrechte zu verstoßen. Er stellt Ko.Film von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, durch Vorlage seiner Verträge und/oder behördlichen Genehmigungen etc. den gewünschten Nachweis zu liefern. Auch für die Übereinstimmung der Inhalte mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zeichnet sich allein der Kunde verantwortlich.

(2) Für eventuell erforderliche Abgaben und Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GEMA hat ausschließlich der Kunde aufzukommen. Ihm obliegt die Prüfung seiner Meldepflichten. KO.Film ist nicht dazu verpflichtet, die Anmeldung für den Auftraggeber vorzunehmen. Erklärt sie sich hierzu ausdrücklich bereit, erhält sie von dem Kunden alle relevanten Informationen sowie eine die anfallenden Gebühren mit Sicherheit deckende Vorauszahlung, die sie an die jeweilige Institution
weiterleitet. Unabhängig von der vereinbarten Verfahrensweise ist der Kunde verpflichtet, KO.Film die jeweils erforderlichen Dokumente vorzulegen und Erklärungen abzugeben, für deren Richtigkeit er einzustehen hat. Von sämtlichen Ansprüchen, denen Ko.Film in diesem Zusammenhang ausgesetzt ist, wird sie von dem Auftraggeber freigestellt. Abrechnungen der vorgenannten Abgaben und Gebühren, die zwischen dem Auftragnehmer (Ko.Film) und dem Auftraggeber erfolgen, werden stets unter dem Vorbehalt vorgenommen, dass Nachberechnungen und Gutschriften auf Grund von Irrtümern, neuen Tatsachen u.ä. zeitlich unbegrenzt möglich sind.

(3) Die Verantwortlichkeit des Auftraggebers für die Entrichtung von Abgaben und Gebühren an Verwertungsgesellschaften erstreckt sich ausdrücklich auch auf Leermaterialien, die von der Ko.Film bezogen werden. Diese enthalten noch keine Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, da sich das Angebot ausschließlich an Geschäftskunden richtet. Alle Medien werden geliefert zur Bespielung / Weiterverkauf als höherwertige Produkte. Sie werden nicht für private Kopien verwendet,
oder dafür weiterverkauft. Der Auftraggeber stellt Ko.Film insofern von allen Ansprüchen frei.

(4) Der Export unserer Ware kann durch Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in den betreffenden Ländern beschränkt sein. Hierauf werden die Kunden ausdrücklich mit dem Hinweis aufmerksam gemacht, dass eine Haftung von Ko.Film ausgeschlossen ist, wenn der Kunde entsprechenden Ansprüchen von den Inhabern solcher ausländischer Rechte ausgesetzt ist.

       11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Dresden.

      12. Rechtswahl

(1) Die Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

      13. Schlußbestimmung

(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber soweit der Auftraggeber, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist nach Wahl des Auftragnehmers Dresden oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Auftragnehmer ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen Ko.Film und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

(5) Vorbenannte Bestimmungen des § 18 (1) gelten auch, wenn der Auftraggeber Unternehmer, jedoch nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Weitere Informationen:

Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdienste, Versicherungen) zu übermitteln.


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